Deutscher Gewerkschaftsbund

10.11.2014
Elterngeld

Elterngeld Plus muss auch in Klein- und Kleinstbetrieben gelten

Der Bundestag hat am 7. November das "Elterngeld Plus" verabschiedet. Der DGB begrüßt die neue Flexibilität für Mütter und Väter. Inakzeptabel sei jedoch, dass das Gesetz erst in Betrieben ab 15 Beschäftigten gelte. "Nicht nur die Beschäftigten in mittleren und großen Unternehmen, auch solche in Klein- und Kleinstbetrieben brauchen die staatliche Unterstützung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack.

Kind auf Schulter

DGB/Simone M. Neumann

"Mit dem Elterngeld Plus leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für eine partnerschaftliche Arbeitsteilung in Familie und Beruf. Das Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und die Möglichkeiten die Elternzeit variabel zu gestalten – diese Flexibilität wünschen sich immer mehr Mütter und Väter", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack. "Inakzeptabel ist jedoch die Einschränkung des betrieblichen Geltungsbereichs", so Hannack weiter. "Nicht nur die Beschäftigten in mittleren und großen Unternehmen, auch solche in Klein- und Kleinstbetrieben brauchen die staatliche Unterstützung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie."

Arbeitszeit befristet reduzieren

"Das Gesetz bringt zusätzliche Zeitsouveränität für Eltern", erklärte Hannack. "Mütter und Väter haben damit mehr Möglichkeiten, befristet die Arbeitszeit zu reduzieren und kurze Auszeiten, etwa bei der Einschulung der Kinder, in Anspruch zu nehmen. Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus tragen zur wirtschaftlichen Stabilität von Familien bei, stärken die wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen und schaffen solide Ausgangsbedingungen für eine gute Entwicklung der Kinder." Auch für Kinder in anderen Familienkonstellationen erhöhe sich die Wahrscheinlichkeit, in wirtschaftlich gesicherten Verhältnissen aufwachsen zu können.

Familie und Erwerbsarbeit partnerschaftlich teilen

Eltern werde es durch das Gesetz erleichtert, Familienarbeit und Erwerbsarbeit partnerschaftlicher zu verteilen und Verantwortung für Erziehung und Einkommen gemeinsam zu tragen, betonte Hannack. "Das Gesetz unterstützt Eltern dabei, ihre Arbeitszeitwünsche zu gestalten. Sie haben nun ein Mitspracherecht die Arbeitszeit zu reduzieren und anders zu verteilen – sie entsprechend dem familiären Bedarf anzupassen."


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