Am 19. März hat die Bundesministerin für Arbeit und Soziales den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie vorgelegt. Darin sind Regelungen für einen flächendeckenden Mindestlohn von mindestens 8,50 €/Std., die Erleichterung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und die Ausweitung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen vorgesehen.