Das Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ist am 1.7.2014 in Kraft getreten und eröffnet Versicherten die Möglichkeit, mit dem vollendeten 63. Lebensjahr und erfüllten 45 Jahren Wartezeit eine Altersrente ohne Abschläge zu beziehen. Die wichtigsten Aspekte der Voraussetzungen, die aufgrund der Neuregelung für diese Rente erfüllt sein müssen, werden in diesem Newsletter erklärt.