Am 01.08.2013 tritt die Neufassung des § 24 Abs. 2 SGB VIII in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt besteht für ein- und zweijährige Kinder bundesweit ein individueller Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Der DGB informiert über Rechtsansprüche und Handlungsmöglichkeiten.