Bundesweit sollen für alle gleichwertige Lebensbedingungen gelten, so will es das Grundgesetz. Um das zu erreichen, muss es einen gerechten finanziellen Ausgleich zwischen starken und schwachen Regionen geben. Deshalb fordert der DGB eine Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Die Debatte um die deutschen Staatsfinanzen gleicht einem Schwarzen-Peter-Spiel: Die Bundesebene verschiebt die Finanzierung wichtiger Aufgaben an Länder, Kommunen oder die Sozialkassen und rühmt sich später mit einem ausgeglichenen Haushalt. Bundesländer und Regionen, die von einer starken Wirtschaft profitieren, klagen über den Länderfinanzausgleich und wollen weniger Transfers an ärmere Länder zahlen. So wird der Eindruck erweckt, die öffentliche Hand könne mancherorts mit Geld umgehen und andernorts eben nicht.
Quelle: PWC-Länderfinanzbenchmarking 2014
Tatsächlich geht es bei den angestrebten Reformen der Finanzverfassung bislang aber vor allem um eine andere Verteilung des Mangels. Am Ende bleibt nur die Frage, ob in einer Kommune noch ein Schwimmbad mehr geschlossen werden muss, als anderswo.
Es wird Zeit, die Debatte um die Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen vom Kopf auf die Füße zu stellen: Ausgangspunkt muss sein, die notwendigen Aufgaben (und damit die Ausgaben) der verschiedenen staatlichen Ebenen zu bestimmen. Für den DGB steht fest: Von der Ausweitung der Bildungsausgaben über Investitionen in öffentliche Infrastruktur bis hin zum Wohnungsbau und zur Stärkung des Sozialstaates besteht auf allen Ebenen dringender Handlungsbedarf.
Wenn Ziele und Aufgaben klar definiert sind, müssen öffentliche Gelder entsprechend verteilt werden. Hierfür braucht es – gerade angesichts der Schuldenbremse – auch eine Stärkung der Staatseinnahmen insgesamt. Die für das Finanzwesen maßgeblichen Bestimmungen des Grundgesetzes müssen deshalb um die Pflicht zur aufgabenadäquaten Steuererhebung ergänzt werden. Konkret fordert der DGB zum Beispiel die Wiedereinführung der Vermögensteuer und eine gerechtere Erbschaftsteuer.
Klar ist auch, dass die vom Grundgesetz geforderte bundesweite Herstellung gleichwertiger Lebensbedingungen weiter eines gerechten Ausgleichs zwischen starken und schwachen Regionen bedarf. Das heißt beispielsweise: Die Fortführung des Solidaritätszuschlages über 2019 hinaus soll der Förderung strukturschwacher Regionen in Ost- und Westdeutschland zugutekommen. Die besonderen Bedarfe von Stadtstaaten und dünn besiedelten Flächenländern müssen beim Finanzausgleich berücksichtigt werden. Bundesländer mit schrumpfender Einwohnerzahl brauchen Unterstützung, um sich auf die demografischen Herausforderungen einzustellen.
Zur Schaffung zusätzlicher Finanzierungsspielräume bei Ländern und Kommunen schlagen wir die Bildung eines gemeinsamen Altschuldenfonds vor. Die Schuldenbelastung ist in der Bundesrepublik schließlich höchst ungleich verteilt. Das liegt aber nicht am Ausgabenverhalten mancher Länder, sondern ist strukturbedingt. Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat und muss das Schuldenproblem auch gemeinsam und solidarisch angehen.
In jedem Fall dürfen Bundes-, Länder- und Kommunalhaushalte nicht länger gegeneinander ausgespielt oder gar zu Lasten der Sozialversicherungen saniert werden. Dieses Schwarzer-Peter-Spiel muss ein Ende haben!