Leiharbeitnehmer müssen in Betrieben mitgezählt werden, wenn es um die Größe des zu wählenden Betriebsrats geht. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Einige weitere Themen im Rechtsticker der Ausgabe: Urteile zu Arbeitsunfähigkeit und zur Kündigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern.